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GARANTIE ZAHNERSATZ

Ihr Problem:

Sie möchten die Sicherheit haben, dass Ihnen Ihr Zahnersatz für viele Jahre Freude macht. Garantien für ärztliche Behandlungen auszusprechen, ist grundsätzlich sehr schwierig! Stellen Sie sich bitte vor, Ihr Hausarzt soll Ihnen garantieren, dass Sie nach der Behandlung nie wieder eine Grippe bekommen!
Sie wünschen eine Behandlung die technisch ein Optimum an Präzision darstellt und Nachbehandlungen unnötig macht. Sie wünschen für den technischen, handwerklichen Teil der Behandlung eine verlängerte Gewährleistung.

Die Lösung:

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Zahnersatz in Deutschland beträgt 2 Jahre .

Auf Wunsch:

Für kombinierten Zahnersatz können wir Ihnen bis zu 8 Jahre Garantie anbieten.
Für festsitzenden Zahnersatz können wir Ihnen bis zu 10 Jahre Garantie anbieten.

Die Bedingungen:

Sie verlangen von uns keine Kompromisse in Planung und Qualität:
Sie erlauben uns, bei der Planung Ihres Zahnersatzes alle Erkenntnisse der modernen Zahnheilkunde zu berücksichtigen, um eine möglichst gleichmäßige Belastung von Zähnen, Zahnhalteapparat und Zahnersatz zu gewährleisten.
Sie erlauben uns bei der Behandlung die Auswahl der für Sie am besten geeigneten Methoden, auch wenn diese sich nicht 100% mit der Auffassung Ihrer Krankenkasse zu Thema „Wirtschaftlichkeit" decken.


Bedenken Sie bitte:

Die Damen und Herren auf den Krankenkassen sind Verwaltungsangestellte! Sie haben in der Regel keine Fachkenntnis in Zahnmedizin. Sie wissen aber sehr wohl, was für die Krankenkasse am wirtschaftlichsten ist: die billigste Lösung!

Dass diese Lösung vielleicht nicht Ihren Erwartungen von Ästhetik, Komfort, Funktion und Haltbarkeit entspricht, stört Ihre Krankenkasse nicht. Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatliche Organisationen.

Sie erlauben uns, die für Sie am besten geeigneten, biologisch verträglichen und langzeitbeständigen Materialien und Legierungen zu verwenden.
Sie erlauben unserem Zahntechnikermeister Ihren Zahnersatz nach allen Regeln der Kunst herzustellen.

Dieses bedeutet, dass Sie am Anfang bereit sein müssen etwas mehr Geld in Ihren Zahnersatz zu investieren!

Diese Investition rechnet sich jedoch für Sie im Laufe der folgenden Jahre garantiert.

Sie verpflichten sich regelmäßig an unserem professionellen Prophylaxeprogramm teilzunehmen. Wir erstellen für Sie ein „Wartungsheft" mit regelmäßigen Inspektions- und Wartungsintervallen, ähnlich wie bei Ihrem Auto. Die Intervalle bestimmen wir nach qualitativen Gesichtspunkten:

Bei sehr guter Mundhygiene können die Termine für Untersuchung und Professionelle Zahnreinigung / Fluoridierung in unserer Praxis weiter auseinander liegen; bei problematischen Situationen müssen engere Intervalle gesetzt werden.

Hierfür erhalten Sie von uns eine stark verlängerte Garantiezeit bis zu 10 Jahre in der alle fälligen Reparaturen oder notwendig werdende Neuanfertigungen in unserer Praxis für Sie kostenlos durchgeführt werden.

Nicht garantierbar sind Kunststoffteile (Totalprothesen und Kunststoffteile am herausnehmbaren Zahnersatz). Diese Teile müssen regelmäßig unterfüttert werden, um den normalen, biologischen Abbau Ihres Kieferknochens auszugleichen.

Die Unterfütterung ist keine Reparatur, sondern eine notwendige Wartungsarbeit!

Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind eventuell notwendig werdende Erweiterungen Ihres Zahnersatzes. (Werden teilweise vorher schon eingeplant, wenn ein Zahn zwar schwer erkrankt ist, aber noch nicht extraktionsbedürftig).

Natürlich können wir auch keine Garantie übernehmen für Verläufe die der Natur unterliegen z.B.:

Das Einheilen von Implantaten.
Das Ergebnis von Parodontitisbehandlungen.
Das Ergebnis von chirurgischen Eingriffen.
Selbstverständlich kann für Schäden durch höhere Gewalt, Fremdverschulden, fahrlässiges Eigenverschulden oder unsachgemäße Handhabung keine Gewährleistung übernommen werden.

Sollten Sie Interesse an einer verbrieften Langzeitgarantie haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen die Möglichkeiten dann - auf Ihre Situation bezogen - erläutern. Der Umfang der Garantie wird Ihnen dann anhand eines Gewährleistungsvertrages (siehe nächste Seite) schriftlich beschrieben.

Sollte die von Ihnen gewünschte Behandlung nicht im oben beschriebenen Sinne garantierbar sein, können Sie in jedem Fall davon ausgehen, dass die gleiche Sorgfalt bei der Behandlung angewandt wird, die wir grundsätzlich für unsere erste Pflicht halten.

Dass Sie bei Problemen, die im Anschluss an die Behandlung ausnahmsweise auftreten könnten, jederzeit ein Maximum an Kulanz erwarten dürfen, ist für unser Team selbstverständlich.

Eines wollen wir überhaupt nicht: Patienten die zu recht sagen: „Wir wurden schlecht behandelt."

Wir möchten, dass Sie mit uns und unserem Behandlungsergebnis zufrieden sind - lange zufrieden!

„Recht - oder gar nicht"

Zitat Schloßherr Schloß Liechtenstein


Die wichtigsten Vorteile der Langzeitgarantie für Zahnersatz in Verbindung mit Prophylaxevertrag

Für Sie - auf einen Blick:

Sie erhalten bis zu 10 Jahre Garantie auf Zahnersatz.
Sie vermeiden erneute aufwendige Behandlungen und die Kosten für neuen Zahnersatz.
Sie haben die Sicherheit, dassIhnen das Ergebnis unserer Behandlung erhalten bleibt.
Individualprophylaxe ist schmerzfrei
Gezielte Vorsorge ist besser und billiger als die beste Behandlung! Ihr Zahnarzt kann Ihnen die einmal verlorene Zahnhartsubstanz nicht wiedergeben! Sie ist für immer und ewig verloren. Er kann sie nur mehr oder weniger kunstvoll ersetzen.
Sie erhalten Ihre Zahnhartsubstanz: Die ist für Sie sehr kostbar, weil sie nicht nachwächst.
Ihr persönliches Karies- und Parodontitisrisiko sinkt erheblich (bis zu 80 %).
Gesunde Zähne sind ein großes Plus für Ihre persönliche Ausstrahlung.
Gesunde Zähne bedeuten Lebensqualität, erhöhen Ihr Selbstwertgefühl.
Gesunde Zähne wirken vital und jugendlich.
Sie haben die Sicherheit, das Beste für Ihre Zähne getan zu haben.
Mit diesen Maßnahmen erreichen Sie ein Optimum an Vorsorge.

Die Preise für Individualprophylaxe sind gering und berechnen sich nach Aufwand:

Für die professionelle Reinigung berechnen wir pro Zahn 1,35 -2,10 EUR, je nach Belagmenge,
inklusive Anfärben der Beläge und Politur.
Für die Fluoridierung berechnen wir 8 - 12 EUR, je nach Methode und Zeitaufwand.
Der gleiche Preis gilt für die CHX-Kur, zusätzlich Materialkosten.
Für die Fissurenversiegelung berechnen wir circa 13 EUR pro Zahn, inklusive Material.

Wir beraten Sie gerne über die für SIE sinnvollen Prophylaxemaßnahmen, und erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte Individualprophylaxe

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