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> Karies > 2. Vergleich
Füllungsalternativen > 2.1. Füllungen aus Quecksilberamalgam 2 VERGLEICH FÜLLUNGSALTERNATIVEN 2.1 Füllungen aus Quecksilberamalgam Das Quecksilberamalgam ist eines der ältesten noch verwendeten Füllungsmaterialien. Es besteht aus einem eutektischem Gemisch von 55% Quecksilber mit einem Legierungspulver das Silber, Zinn, Zink und Stanium enthält. " Von Amalgamplomben geht offenbar eine nicht unerhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Amalgam kann krank machen, das heißt, Amalgam ist generell geeignet, gesundheitliche Beschwerden bei einer relevanten Anzahl von Amalgamträgern auszulösen. " Dieses schreibt in einem Artikel vom 15.09.1997 die Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin e.V. in Mannheim. Sie zitiert dabei ein Gutachten welches von der Frankfurter Staatsanwaltschaft, anlässlich eines Verfahrens gegen den größten Deutschen Amalgamhersteller, in Auftrag gegeben worden ist. Seither wird in Deutschland kein Amalgam mehr hergestellt.
Amalgamfüllungen werden von allen Krankenkassen zu 100% bezahlt, weil ausreichend und wirtschaftlich im Sinne der Krankenkassen.
Studien von Dr. Didier Dietschi, Uniklinik in Genf belegen folgendes: Die mechanische Stabilität eines von caries befallenen Zahnes ist ohne Füllung genaus so hoch wie mit einer Amalgamfüllung. (Je nach Zerstörungsgrad 20-40% der Stabilität eines gesunden Zahnes). Das bedeutet für Sie, dass die Amalgamfüllung zwar das Loch verschließt, damit keine Speisereste eindringen können, der cariesbedingte Stabilitätsverlußt am Zahn bleibt jedoch unbeeinflußt. Dieses deckt sich mit unseren Erfahrungen: fast immer sind beim entfernen älterer Amalgamfüllungen in der Zahnhartsubstanz darunter Sprünge und Haarrisse, so genannte "Infraktionen" zu beobachten, welche zu heiss/kalt Überempfindlichkeiten, Aufbisschmerzen, später zur Fraktur und somit zum Verlußt des Zahnes führen. Das Bundesgesundheitsministerium hält
Amalgamfüllungen für unbedenklich. Das Bundesumweltministerium hält Amalgam für schwermetallverseuchten Sondermüll. Ihr Zahnarzt hat die Auflage, aus alten Füllungen ausgebohrte und abgesaugte, oder von Ihnen während der Behandlung ausgespülte Amalgamreste / -überschüsse aus dem Abwasser auszufiltern, und als Sondermüll zu entsorgen. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft regelmäßig die Entsorgungsbelege.
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