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2 VERGLEICH FÜLLUNGSALTERNATIVEN

2.1 Füllungen aus Quecksilberamalgam

Das Quecksilberamalgam ist eines der ältesten noch verwendeten Füllungsmaterialien.

Es besteht aus einem eutektischem Gemisch von 55% Quecksilber mit einem Legierungspulver das Silber, Zinn, Zink und Stanium enthält.

" Von Amalgamplomben geht offenbar eine nicht unerhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Amalgam kann krank machen, das heißt, Amalgam ist generell geeignet, gesundheitliche Beschwerden bei einer relevanten Anzahl von Amalgamträgern auszulösen. "

Dieses schreibt in einem Artikel vom 15.09.1997 die Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin e.V. in Mannheim. Sie zitiert dabei ein Gutachten welches von der Frankfurter Staatsanwaltschaft, anlässlich eines Verfahrens gegen den größten Deutschen Amalgamhersteller, in Auftrag gegeben worden ist.

Seither wird in Deutschland kein Amalgam mehr hergestellt.

Vorteile des Amalgams:

Bakterienfeindlich durch den hohen Quecksilbergehalt.
Schnell und einfach zu verarbeiten.
Billig.

Amalgamfüllungen werden von allen Krankenkassen zu 100% bezahlt, weil ausreichend und wirtschaftlich im Sinne der Krankenkassen.

Nachteile des Amalgams:

Allgemeingesundheitlich sehr umstritten (Schwermetalle!). Es werden in den letzten Jahren immer mehr mögliche Nebenwirkungen des Amalgams beschrieben.
Korrosionsanfällig.
Unschöne, dunkle Farbe.
Nicht dimensionsstabil unter thermischen Einflüssen. Hohe Ausdehnung bei Wärme. Bei größeren Füllungen oder wurzelbehandelten Zähnen Bruchgefahr, Keilwirkung auf den Zahn.
Im Zahnzwischenraum nicht polierbar.
Im Zahnzwischenraum nur bedingt kontrollierbar.

Studien von Dr. Didier Dietschi, Uniklinik in Genf belegen folgendes:

Die mechanische Stabilität eines von caries befallenen Zahnes ist ohne Füllung genaus so hoch wie mit einer Amalgamfüllung. (Je nach Zerstörungsgrad 20-40% der Stabilität eines gesunden Zahnes). Das bedeutet für Sie, dass die Amalgamfüllung zwar das Loch verschließt, damit keine Speisereste eindringen können, der cariesbedingte Stabilitätsverlußt am Zahn bleibt jedoch unbeeinflußt.

Dieses deckt sich mit unseren Erfahrungen: fast immer sind beim entfernen älterer Amalgamfüllungen in der Zahnhartsubstanz darunter Sprünge und Haarrisse, so genannte "Infraktionen" zu beobachten, welche zu heiss/kalt Überempfindlichkeiten, Aufbisschmerzen, später zur Fraktur und somit zum Verlußt des Zahnes führen.

Das Bundesgesundheitsministerium hält Amalgamfüllungen für unbedenklich.

Lediglich für Patienten mit einer vom Allergologen über Allergiepass bestätigten Amalgamallergie, schwerem Nierenleiden, schwangeren Frauen, und Kindern unter 6 Jahren besteht eine Kontraindikation. In den ersten zwei Fällen zahlt die Krankenkasse auch den Mehrpreis für geschichtete Kompositefüllungen.
Nicht jedoch für Kinder oder Schwangere! Für diese Entscheidung ist Ihr Zahnarzt nicht verantwortlich.

Das Bundesumweltministerium hält Amalgam für schwermetallverseuchten Sondermüll. Ihr Zahnarzt hat die Auflage, aus alten Füllungen ausgebohrte und abgesaugte, oder von Ihnen während der Behandlung ausgespülte Amalgamreste / -überschüsse aus dem Abwasser auszufiltern, und als Sondermüll zu entsorgen. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft regelmäßig die Entsorgungsbelege.

Randständig. Selbst wenn nach längerer Zeit ein Randspalt entsteht, geringe Kariesgefahr, weil das hier entstehende Methylquecksilber die Bakterienvermehrung hemmt. Dadurch:
Lange Haltbarkeit der Füllungen.
Abrasionsfest.
Nicht abrasiv für den Antagonisten.
Dimensionsstabil unter Kaudruck - meistens bricht der Zahn und nicht die Füllung.
Bedingt polierfähig. (Alle im Mund zu verarbeitenden Füllungswerkstoffe werden kleine, mikroskopische Lufteinschlüsse bekommen. Diese Poren bestehen auch nach der Politur der Füllung weiter. Plaquebefall wird dadurch erleichtert, die Reinigung erschwert).
Unempfindlich gegen Feuchtigkeit, da wegen Quecksilbergehalt schwerer als Wasser.
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